• vorstand@jusos-lsa.de
  • 0391/24302270

Den Arbeitsmarkt updaten – Unsere Jungsozialistischen Ansätze für eine Sozial-Ökologische Arbeitswelt

Die Transformation ist ein zentraler Aspekt unserer Zeit, der sowohl Herausforderungen als auch große Chancen mit sich bringt. Überall im Land steht die Notwendigkeit einer aktiven Gestaltung des Wandels im Fokus, um die regionale Wirtschaft zukunftsfähig auszurichten und den sozialen Fortschritt voranzutreiben. Gerade die Braunkohlereviere Bedeburg (Rheinisches Revier NRW), Saarbrücken, Halle/Pegau (Mitteldeutsches Revier) und Cottbus/Görlitz (Lausitzer Revier) sind davon betroffen. Doch Transformation muss überall passieren und darf nicht nur auf diese Regionen beschränkt werden.

Unsere Vision ist es, diese Regionen zu Vorreitern in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Arbeitsmarktfähigkeit und Arbeitsbedingungen zu machen. Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass wir als Jungsozialist*innen mit unseren natürlichen Bündnispartner*innen, den Gewerkschaften nicht nur zusammenarbeiten, sondern aktiv Politik für die Beschäftigten in unserem Land machen. Der DGB hat mit seinem Projekt “Revierwende” dazu bereits die ersten notwendigen Schritte getan, denn Strukturwandel und Energiewende kann nur mit den Beschäftigten gestaltet werden. Die Kohleregion können dabei zur Modellregion für ganz Europa werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind gezielte Schritte erforderlich. Die vorgeschlagenen Maßnahmen konzentrieren sich auf verschiedene Schwerpunkte, die eng miteinander verknüpft sind und gemeinsam eine umfassende und nachhaltige Transformation ermöglichen sollen. Dabei sind diese Aspekte nur ein Teil der Lösung, denn Transformation muss aktiv gestaltet und weiterentwickelt werden.

Wir sind davon überzeugt, dass eine aktive Gestaltung der Transformation in Sachsen-Anhalt von entscheidender Bedeutung ist, um die zukünftigen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Dabei geht es nicht nur um die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen und guten Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten, die Förderung von Bildung und Ausbildung sowie den Schutz unserer Umwelt und Ressourcen.

1. Umlagefinanzierte Ausbildungsplatzgarantie

Wir fordern die Einführung einer umlagefinanzierten Ausbildungsplatzgarantie. Diese Garantie stellt sicher, dass allen Jugendlichen eine qualitativ hochwertige Ausbildung ermöglicht wird. Durch die Umlagefinanzierung werden die Kosten solidarisch auf die Unternehmen verteilt, wodurch auch kleinere Betriebe in der Lage sind, Ausbildungsplätze anzubieten. Mit dieser Maßnahme wird die berufliche Bildung gestärkt und die zukünftige Fachkräftesicherung unterstützt. Doch wie soll diese aussehen und welche Schritte müssen konkret genommen werden und wieso ist diese gerade für die Transformation zu wichtig? Zunächst muss festgestellt werden, wieso diese so wichtig ist. Eine umlagefinanzierte Ausbildungsplatzgarantie bietet eine Reihe von Vorteilen und Argumenten, die im Folgenden erläutert werden:

Chancengleichheit: Eine umlagefinanzierte Ausbildungsplatzgarantie gewährleistet, dass alle Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Situation eine Chance auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung haben. Dadurch wird Chancengleichheit gefördert und einer möglichen Benachteiligung entgegengewirkt.

Fachkräftesicherung: Die Ausbildung junger Menschen ist von entscheidender Bedeutung, um den Bedarf an qualifizierten Fachkräften langfristig zu decken und diese in den für den Strukturwandel bedeutsamen Unternehmen zu etablieren. Eine umlagefinanzierte Ausbildungsplatzgarantie stellt sicher, dass ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen und somit der Fachkräftemangel bekämpft wird.

Solidarität: Durch die Umlagefinanzierung werden die Kosten für die Ausbildungsplatzgarantie auf alle Unternehmen verteilt. Dies fördert Solidarität zwischen den Unternehmen und stellt sicher, dass auch kleinere Betriebe Ausbildungsplätze anbieten können, ohne übermäßig belastet zu werden. Dies stärkt vor allem tarifgebundene kleine und mittlere Unternehmen (KMU), denn diese sind für die Transformation besonders relevant.

Arbeitsmarktsituation verbessern: Eine umlagefinanzierte Ausbildungsplatzgarantie trägt zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation bei, indem sie Jugendlichen bessere Perspektiven und Möglichkeiten bietet. Dies reduziert die Jugendarbeitslosigkeit und erhöht die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Generation.

Ausbildungsniveau steigern: Eine umlagefinanzierte Ausbildungsplatzgarantie ermöglicht es, die Ausbildungskriterien zu verbessern und die Qualität der Ausbildung zu steigern. Dies führt zu gut qualifizierten Fachkräften und einem insgesamt höheren Ausbildungsniveau in der Region.

Regionale Entwicklung fördern: Eine umlagefinanzierte Ausbildungsplatzgarantie unterstützt die regionale Entwicklung, indem sie jungen Menschen ermöglicht, in ihrer Heimatregion eine Ausbildung zu absolvieren und anschließend dort auch beruflich tätig zu werden. Dadurch werden die Abwanderung von Fachkräften reduziert und die Wirtschaft vor Ort gestärkt. Gerade für die Reviere stellt die Abwanderung ein großes Problem dar.

Investition in die Zukunft: Eine umlagefinanzierte Ausbildungsplatzgarantie ist eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Durch die gezielte Förderung der Ausbildung junger Menschen werden sie optimal auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereitet und können langfristig zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt beitragen.

Insgesamt bietet eine umlagefinanzierte Ausbildungsplatzgarantie eine nachhaltige Lösung, um die Ausbildungssituation zu verbessern, Fachkräfte zu sichern und die Zukunftsfähigkeit einer Region langfristig zu stärken.
Die DGB-Jugend hat in ihrem Ausbildungsreport 2022 dazu konkrete Forderungen erarbeitet, wie diese aussehen kann, denn der jetzige Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium reicht dazu noch nicht aus!

Wir brauchen:

  • solidarische Umlagefinanzierung der Ausbildungskosten durch alle Betriebe mit Kostenausgleich für auszubildende Betriebe
  • Intensive und ausgeweitete Begleitung aller Jugendlichen vor dem Schulabschluss bis zum Ausbildungsabschluss
  • Aufbau eines Auffangnetzes außerbetrieblicher Ausbildungsplätze bei Einhaltung aller Qualitätsstandards und intensiven Vermittlungsbemühungen in betrieblichen Ausbildungsplätzen

Die Bundesregierung hat alle nötigen Mittel dazu in der Hand, um diese konkreten Maßnahmen zu erlassen. Her mit der umlagefinanzierten Ausbildungsplatzgarantie!

2. Zugang zu Ausbildung und Berufsorientierung

Um allen jungen Menschen gleiche Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu ermöglichen, setzen wir uns für einen verbesserten Zugang zur Ausbildung und Berufsorientierung ein. Dies beinhaltet eine frühzeitige und umfassende Information über unterschiedliche Berufsbilder sowie die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Unternehmen und der Arbeitsverwaltung. Durch gezielte Beratungs- und Unterstützungsangebote sollen individuelle Fähigkeiten und Interessen gefördert werden. Doch was muss sich dazu genau verbessern? Die DGB-Jugend hat dazu in ihrem Ausbildungsreport von 2022 dazu einige konkrete Zahlen, anhand welcher fortlaufend erklärt wird, was wir verändern müssen:

Um den Zugang zur Ausbildung und Berufsorientierung zu verbessern, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Frühzeitige und umfassende Berufsorientierung: Angesichts der Tatsache, dass das Interesse am Beruf die mit Abstand wichtigste Rolle bei der Berufswahl spielt (laut DGB-Jugend Ausbildungsreport, 66%), ist es entscheidend, dass Berufsorientierung bereits in der Schule frühzeitig und umfassend stattfindet. Hierbei sollten nicht nur Informationen über verschiedene Berufsbilder vermittelt werden, sondern auch praktische Einblicke in die Arbeitswelt ermöglicht werden, beispielsweise durch Betriebsbesichtigungen oder Praktika.

Stärkere Vernetzung von Schulen, Unternehmen und Arbeitsverwaltung: Um den Zugang zur Ausbildung zu verbessern, ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Schulen, Unternehmen und der Arbeitsverwaltung erforderlich. Durch regelmäßigen Austausch und gezielte Kooperationen können die Bedürfnisse der jungen Menschen besser erfasst und passende Ausbildungsangebote vermittelt werden.

Verbesserung der Qualität der Berufsorientierungsangebote: Die Tatsache, dass mehr als sieben von zehn Auszubildenden angaben, dass ihnen die schulische Berufsorientierung „gar nicht“ oder „weniger“ geholfen haben (DGB-Jugend Ausbildungsreport), zeigt den dringenden Bedarf an Verbesserungen. Es ist erforderlich, die Qualität der Berufsorientierungsangebote zu steigern, indem beispielsweise qualifizierte Berufsberater*innen eingesetzt werden und praxisnahe Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Ausbau von Ausbildungsplatzbörsen und Informationsportalen: Um jungen Menschen den Zugang zu Ausbildungsplätzen zu erleichtern, sollten Ausbildungsplatzbörsen und Informationsportale ausgebaut werden. Hier können sowohl Unternehmen ihre freien Ausbildungsplätze anbieten als auch Jugendliche gezielt nach passenden Ausbildungsstellen suchen. Dies erleichtert die Vermittlung und erhöht die Transparenz auf dem Ausbildungsmarkt.

Verbesserung der Ausbildungsqualität: 10% der befragten Auszubildenden im DGB-Jugend Ausbildungsreport gaben an, mit der Qualität ihrer Ausbildung im Betrieb nicht zufrieden zu sein. Um den Zugang zur Ausbildung zu verbessern, ist es wichtig, die Ausbildungsqualität zu steigern. Dies kann durch regelmäßige Überprüfung der Ausbildungsbetriebe, Schulungen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Berufsschulen erreicht werden.

Erhöhung der Übernahmechancen: Die Tatsache, dass nur rund 33% der befragten Auszubildenden eine Übernahmezusage hatten, verdeutlicht die Unsicherheit vieler Jugendlicher bezüglich ihrer beruflichen Perspektiven. Um den Zugang zur Ausbildung zu verbessern, sollten die Übernahmechancen erhöht werden, beispielsweise durch verstärkte Kooperationen zwischen Unternehmen und die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Auszubildende. Optimal wäre eine Ausweitung des Rechtsanspruchs, auf Ausbildung. Bundesarbeitsminister Heil hat in seinem Gesetzentwurf einer “Ausbildungsplatzgarantie” vom Mai 2023 zwar diesen grundsätzlich in Gesetzesform gegossen, doch dieser muss sich auch auf die Umlage beziehen und ausgeweitet werden. Möglich sind hier landesrechtliche Regelungen, am Beispiel von Bremen oder wie geplant in Niedersachen.

Indem diese Maßnahmen umgesetzt werden, kann der Zugang zur Ausbildung und Berufsorientierung deutlich verbessert werden. Dadurch erhalten junge Menschen bessere Möglichkeiten, ihren beruflichen Werdegang aktiv zu gestalten und werden gleichzeitig den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht.

3. Verbesserung der Ausbildungskriterien- und Bedingungen:

Um die Qualität und die Bedingungen der Ausbildung weiter zu steigern, ist es erforderlich, die Ausbildungskriterien regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Berufsschulen und Kammern ist dabei unerlässlich. Wir setzen uns für eine stärkere Praxisorientierung, eine kontinuierliche Weiterbildung der Ausbilder*innen sowie eine Anpassung der Lehrpläne an aktuelle Entwicklungen ein. Dies gewährleistet eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die den Anforderungen der Arbeitswelt entspricht. Dazu braucht es auch hier konkrete Maßnahmen:

Faire Vergütung: Eine angemessene und faire Vergütung ist ein wichtiger Faktor, um Ausbildungsplätze attraktiv zu machen. Eine angemessene Vergütung ermöglicht den Auszubildenden, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich aktiv auf ihre Ausbildung zu konzentrieren, ohne finanzielle Sorgen zu haben. Eine Überprüfung der Ausbildungsvergütungen und die Anpassung an die aktuellen Lebenshaltungskosten sind notwendig, um die Attraktivität von Ausbildungsplätzen zu steigern.

Arbeitszeitregelungen: Flexiblere Arbeitszeitregelungen können dazu beitragen, dass Auszubildende Ausbildung und Freizeit besser vereinbaren können. Die Einführung von Gleitzeit oder Teilzeitmodellen ermöglicht es den Auszubildenden, ihre Ausbildung an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen und beispielsweise familiäre Verpflichtungen oder Hobbys besser zu berücksichtigen. Gleitende Arbeitszeit liegt für uns vor, wenn dem*der Arbeitnehmer*in die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb bestimmter täglicher Gleitspannen, die einer festen Mindestarbeitszeit (= Kernarbeitszeit) vor- und nachgelagert sind, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit selbst zu bestimmen, wobei innerhalb eines bestimmten Ausgleichszeitraums die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit erreicht werden muss

Unterstützung bei Prüfungsvorbereitungen: Prüfungen stellen für viele Auszubildende eine große Herausforderung dar. Um den Auszubildenden den Prüfungsstress zu erleichtern und sie bestmöglich auf die Prüfungen vorzubereiten, sollten ihnen angemessene Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Dies kann in Form von zusätzlichen Schulungsmaßnahmen, Prüfungsvorbereitungskursen oder individueller Betreuung durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder geschehen.

Betriebliche Unterstützung und Begleitung: Eine gute Betreuung und Unterstützung seitens des Ausbildungsbetriebs ist entscheidend, um die Ausbildungsbedingungen attraktiv zu gestalten. Regelmäßiges Feedback, klare Ansprechpartner*innen sowie die Möglichkeit zur regelmäßigen Weiterentwicklung und Fortbildung tragen dazu bei, dass sich Auszubildende gut aufgehoben und unterstützt fühlen.

Förderung von eigenverantwortlichem Arbeiten: Auszubildende sollten frühzeitig eigenverantwortliche Aufgaben übernehmen und ihre Fähigkeiten unter Anleitung entwickeln können. Die Möglichkeit, eigenständig an Projekten mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen, macht die Ausbildung interessanter und fördert die Motivation und das Selbstvertrauen der Auszubildenden. Die Situation hier sieht im Moment allerdings ganz anders aus, denn über 11% der Azubis müssen häufig oder regelmäßig ausbildungsfremde Tätigkeiten verrichten. Das fördert nicht nur nicht die Transformation, sondern schädigt aktiv.

Einbeziehung in betriebliche Entscheidungen: Die Einbindung der Auszubildenden in betriebliche Entscheidungsprozesse und die Möglichkeit zur Mitbestimmung schaffen ein Gefühl der Zugehörigkeit und steigern die Motivation. Dazu müssen JAVs aktiv gefördert und unterstützt werden. Durch regelmäßige Austausch- und Feedbackmöglichkeiten können Auszubildende aktiv an der Gestaltung ihrer Ausbildung teilhaben und ihre Ideen und Vorschläge einbringen. Die Jugendbeteiligung im Transformationsprozess muss gefördert werden, damit die Azubis diesen aktiv mitgestalten können.

Förderung von Weiterbildungsmöglichkeiten: Die Möglichkeit zur Weiterbildung und beruflichen Weiterentwicklung ist ein wichtiger Aspekt, der Ausbildungsplätze attraktiver macht. Durch die Bereitstellung von Weiterbildungsmöglichkeiten während der Ausbildung können Auszubildende ihre Fähigkeiten und Kenntnisse erweitern. Dazu zählt auch die Ausweitung des Bildungsurlaubs!

4. Mehr betriebliche Mitbestimmung

Wir sind überzeugt, dass eine stärkere Einbindung der Beschäftigten in unternehmerische Entscheidungsprozesse einen positiven Beitrag zur Transformation leisten kann. Daher fordern wir eine Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung überall. Dies wird langfristig nur durch mehr Tarifbindung erreicht! Es braucht daher außerdem eine Abkehr und Neuregelung vom Tarifeinheitsgesetz. Durch eine erweiterte Beteiligung der Arbeitnehmer*innen werden wichtige Erfahrungen und Ideen eingebracht, die zu einer erfolgreichen Umsetzung von Transformationsprozessen beitragen können.

Um die betriebliche Mitbestimmung zu verbessern, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Die JAV ist eine wichtige Institution, die die Interessen der Auszubildenden und jungen Beschäftigten im Betrieb vertritt. Um die betriebliche Mitbestimmung zu stärken, ist es wichtig, die Rechte und Befugnisse der JAV zu stärken und ihr eine aktive Rolle bei betrieblichen Entscheidungen zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch Schulungen und Weiterbildungen für JAV-Mitglieder, klare Zuständigkeiten und regelmäßige Austauschmöglichkeiten mit dem Betriebsrat, bzw. Personalrat geschehen.

Förderung von Betriebsräten: Betriebsräte sind wichtige Akteure der betrieblichen Mitbestimmung. Um ihre Rolle zu stärken, ist es notwendig, die Bildung von Betriebsräten zu unterstützen und ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Dies kann beispielsweise durch Schulungen und Weiterbildungen für Betriebsratsmitglieder, die Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur effektiven Zusammenarbeit sowie die Gewährleistung eines konstruktiven Dialogs zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung geschehen.

Ausbau der Mitbestimmungsrechte: Um die betriebliche Mitbestimmung zu verbessern, können die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer*innen erweitert werden. Dies kann beispielsweise durch die Einführung von erweiterten Informations- und Konsultationsrechten bei betrieblichen Veränderungsprozessen, die Einbeziehung von Betriebsräten in die strategische Planung oder die Schaffung von Möglichkeiten zur Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung geschehen.

Förderung von Kooperation und Dialog: Eine offene und konstruktive Kommunikation zwischen Betriebsrat, JAV, Geschäftsleitung und Belegschaft ist entscheidend für eine erfolgreiche betriebliche Mitbestimmung. Durch regelmäßige Austausch- und Informationsveranstaltungen, Feedbackkanäle und eine transparente Kommunikation können Missverständnisse vermieden und das Vertrauen zwischen den Parteien gestärkt werden.

Feministische Perspektiven stärken: Vor allem die Perspektive von FINTA* wird in diesem Thema häufig zu wenig berücksichtigt. Doch gerade aus den 1990er Jahren wissen wir, dass gerade die FINTA*-Personen im damaligen Strukturumbruch oft eine mehrfache Last trugen. Es braucht daher eine Ausweitung der strategischen Verankerung in allen Handlungsfeldern von Gleichstellungsaspekten.

Rechtliche Rahmenbedingungen verbessern: Um die betriebliche Mitbestimmung zu verbessern, können auch die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dies kann beispielsweise die Vereinfachung von Verfahren, die Stärkung der Rechte von Betriebsräten und JAVs oder die Schaffung von Anreizen für Unternehmen zur aktiven Einbeziehung der Beschäftigten sein.

Indem diese Maßnahmen umgesetzt werden, kann die betriebliche Mitbestimmung gestärkt und zu einer positiven Unternehmenskultur beitragen, in der die Interessen der Arbeitnehmer*innen den Betrieb bestimmen und sich das Profitstreben der Unternehmer*innen mehr in Richtung der Interessen der Beschäftigten bewegt.

5. Fachkräftemangel Sofort-Paket

Um dem akuten Fachkräftemangel in bestimmten Branchen entgegenzuwirken, schlagen wir die Einführung eines Fachkräftemangel Sofort-Pakets vor. Dies beinhaltet gezielte Maßnahmen wie die Intensivierung der Aus- und Weiterbildung in den betroffenen Bereichen, die Vereinfachung von Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse und die Förderung von Einwanderung auf den Arbeitsmarkt. Viele der oben bereits aufgeführten Maßnahmen müssen Teil des Fachkräfte Sofort-Pakets sein:

Stärkere Ausbildungsförderung: (siehe oben)

Attraktivität der Ausbildungsberufe steigern: Die Attraktivität der Ausbildungsberufe kann durch verschiedene Maßnahmen gesteigert werden. Dazu gehören eine angemessene Vergütung, gute Entwicklungsperspektiven, eine gute Work-Life-Balance sowie die Anerkennung und Wertschätzung der Auszubildenden. Es ist wichtig, die Vielfalt und die Möglichkeiten der Ausbildungsberufe bekannt zu machen und das Image von Ausbildungsberufen zu verbessern.

Regionale Zusammenarbeit: Um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Arbeitsverwaltung und anderen relevanten Akteur*innen erforderlich. Gemeinsame Projekte, Informationsveranstaltungen, Praktika und Kooperationen können dazu beitragen, die Ausbildungsmöglichkeiten bekannt zu machen und den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern. Es kann nicht aus den Landeshauptstädten oder Berlin heraus entschieden werden, was im Revier benötigt wird. Sachsen-Anhalt hat dabei mit dem Revierausschuss auf Landesebene ein Gremium geschaffen, welches in die richtige Richtung zielt. Diese Projekte müssen gestärkt und ausgeweitet werden!

Weiterbildung und Umschulung: Es ist wichtig, vorhandene Fachkräfte weiterzubilden und umzuschulen, um den Bedarf an spezialisierten Arbeitskräften zu decken. Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen, beispielsweise durch finanzielle Unterstützung oder Bildungsgutscheine, ermöglicht es den Menschen, sich neue Fähigkeiten anzueignen und sich den Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Gerade im Bezug auf die Digitalisierung ist es wichtig, alle Beschäftigten an verschiedenen Möglichkeiten teilhaben zu lassen, wie z.B. dem Programm “Arbeit 4.0.”.

Attraktivität der Region steigern: Um Fachkräfte anzuziehen, ist es wichtig, die Attraktivität der Region insgesamt zu steigern. Dazu gehören eine gute Infrastruktur, attraktive Wohnmöglichkeiten, kulturelle Angebote, Freizeitmöglichkeiten und eine gute Work-Life-Balance. Eine positive Entwicklung der Region und gezielte Marketingmaßnahmen können dazu beitragen, Fachkräfte anzulocken und langfristig zu binden.

Internationale Fachkräftegewinnung: Um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, müssen auch internationale Fachkräfte gewonnen werden. Dies erfordert eine gezielte Ansprache, Unterstützung bei der Integration und Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Der Ausbau von Sprachkursen und interkulturellen Trainings kann dazu beitragen, die Integration von internationalen Fachkräften zu erleichtern.

Indem diese Maßnahmen umgesetzt werden, kann der Fachkräftemangel bekämpft werden und die Region langfristig gestärkt werden.

6. Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist von zentraler Bedeutung für das Wohlergehen der Beschäftigten und der Gesellschaft. In einer Zeit, in der sich Arbeitswelten und -strukturen stetig verändern, gewinnt die Gestaltung gesunder, motivierender und ausgewogener Arbeitsumgebungen immer mehr an Bedeutung. Arbeitsbedingungen umfassen verschiedene Aspekte wie Arbeitszeit, Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitsbelastung, soziale Interaktionen am Arbeitsplatz und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Eine gezielte Verbesserung dieser Bedingungen trägt nicht nur zur Zufriedenheit der Beschäftigten bei, sondern hat auch positive Auswirkungen auf ihre Produktivität, die Arbeitsqualität und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber. Darüber hinaus fördert die Verbesserung der Arbeitsbedingungen die Gesundheit der Beschäftigten, reduziert Stress und Burnout-Risiken und unterstützt eine bessere Work-Life-Balance. Überall ist es von besonderer Bedeutung, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern, um den Menschen eine gute Lebensqualität und Perspektiven in ihrem beruflichen Umfeld zu bieten. Dieser Schritt ist nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Region und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts.

Neue Arbeitszeitmodelle: Die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Teilzeit oder Homeoffice ermöglicht den Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Indem die Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitszeiten flexibler gestalten können, können sie beispielsweise familiäre Verpflichtungen, Weiterbildungen, Ehrenamt oder Freizeitaktivitäten besser in ihren Alltag integrieren. Hierbei ist es aber von enormer Wichtigkeit, dass die Flexibilisierung nicht zum Betrug wird. Es geht nicht um die Einführung einer “NEW-WORK” Philosophie, sondern darum, dass die Beschäftigten sich flexibler einteilen können, wann sie ihre Arbeit verrichten. Dabei muss vor allem gewährleistet werden, dass die Arbeitszeit genau erfasst wird und keiner mehr Arbeiten muss, als es per Gesetz oder durch den Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Daher braucht es eine gesetzliche Maximalarbeitszeit von 30h oder die Einführung einer 4 Tage Woche, wie von der IG Metall jetzt in der aktuellen Tarifrunde “Stahl”.

Arbeitszeitkonten: Arbeitszeitkonten bieten den Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeiten selbst zu steuern und Überstunden oder Mehrarbeit zu erfassen. Durch die flexible Nutzung dieser Konten können Arbeitnehmer*innen Zeiten mit erhöhtem Arbeitsaufkommen ausgleichen oder freie Tage für persönliche Belange nehmen.

Gesundheitsmanagement angepasst an die Bedürfnisse der Beschäftigen: Ein gutes Gesundheitsmanagement fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten. Maßnahmen wie Gesundheitsförderung, Sportangebote, Ergonomie am Arbeitsplatz und Stressbewältigungsprogramme können dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Work-Life-Balance zu unterstützen. Diese müssen aber im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge für alle zugänglich sein und nicht nur einigen großen Betrieben. Ein Modell wie bei der umlagefinanzierten Ausbildungsplatzgarantie halten wir hier für sinnvoll.

Fachkräfteschulungen: Fachkräfte spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Durch Schulungen und Trainings können sie sensibilisiert werden, die Bedürfnisse der Beschäftigten zu erkennen und eine positive Arbeitskultur zu fördern. Das Stichwort heißt hier Solidarität unter den Beschäftigten, denn nur so können gezielt Verbesserungen erkämpft werden.

Arbeitsplatzsicherheit: Eine sichere Beschäftigung und ein angemessener Kündigungsschutz schaffen Vertrauen und ermöglichen den Beschäftigten eine bessere Planbarkeit ihres beruflichen und privaten Lebens. Eine gute Arbeitsplatzsicherheit ist ein wichtiger Faktor für eine positive Work-Life-Balance.

Unterstützung bei Kinderbetreuung und Pflege: Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern, können Betreuungsangebote für Kinder sowie Unterstützungsleistungen für die Pflege von Angehörigen bereitgestellt werden. Die Schaffung von Kita-Plätzen, Betreuungsmodellen und Beratungsangeboten entlastet Beschäftigte in ihrer familiären Verantwortung und fördert die Work-Life-Balance.

7. Herkömmliche Betriebe hin zu Transformation

Um herkömmliche Betriebe in Unternehmen umzuwandeln, die gut für Transformationsprozesse wie die Herstellung erneuerbarer Energien und Technologie oder von ÖPNV-Geräten und Zubehör geeignet sind, sind folgende Schritte und Maßnahmen hilfreich. Dies muss aber immer und in allen Bereichen von Gewerkschaften und den Organen der betrieblichen Mitbestimmung begleitet werden und gegebenenfalls VETO-Rechte geltend gemacht werden. Damit schlussendlich die Beschäftigten über den Transformationsprozess des Unternehmens bestimmen:

Analyse und Bewertung: Zunächst ist es wichtig, den aktuellen Zustand der Betriebe zu analysieren und zu bewerten. Dabei sollten sowohl die bestehenden Fähigkeiten, Ressourcen, Technologien und zukünftigen Anforderungen im Bereich erneuerbare Energien und ÖPNV berücksichtigt werden. Eine umfassende Bewertung ermöglicht es, die vorhandenen Stärken und Schwächen des Betriebs zu identifizieren.

Strategieentwicklung: Basierend auf der Analyse sollte eine klare Strategie entwickelt werden, die den Transformationsprozess hin zu einem Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien oder ÖPNV definiert. Diese Strategie sollte Ziele, Meilensteine und konkrete Handlungsschritte enthalten. Die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit sind dabei zentrale Aspekte.

Kompetenzaufbau und Weiterbildung: Um die Transformation erfolgreich umzusetzen, ist es wichtig, das Wissen und die Fähigkeiten der Beschäftigten anzupassen und weiterzuentwickeln. Dies kann durch Schulungen, Weiterbildungen und den gezielten Aufbau von Kompetenzen im Bereich erneuerbare Energien, ÖPNV oder Ähnlichem geschehen. Der Fokus sollte auf technischem Know-how, Nachhaltigkeit und neuen Produktions- und Fertigungstechniken liegen.

Investitionen in Technologien und Infrastruktur: Die Umstellung auf die Herstellung erneuerbarer Energien oder ÖPNV-Geräte erfordert oft Investitionen in neue Technologien und Infrastrukturen. Dies kann den Aufbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien, den Einsatz von erneuerbaren Energien in der Produktion oder die Entwicklung von innovativen Mobilitätslösungen umfassen. Förderprogramme und finanzielle Unterstützung seitens der Regierung oder anderer Institutionen können dabei helfen, die erforderlichen Investitionen zu stemmen. Diese müssen sich hier an die Tarifbindung halten und nur Unternehmen, welche Tariflohn bezahlen, treffen. Der bereits angelaufene Just Transition Fund (JTF) kann dabei lediglich ein Anfang sein. Es muss gewährleistet werden, dass die Investitionen, welche hieraus kommen nur an Unternehmen gezahlt wird, die sicherstellen können, dass sich mit dem Geld nicht die Taschen voll gemacht wird, sondern die Gelder wirklich für den Transformationsprozess ausgegeben werden.

Partnerschaften und Kooperationen: Um die Transformation erfolgreich zu gestalten, können Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Experten im Bereich erneuerbare Energien und ÖPNV von Vorteil sein. Gemeinsame Projekte und der Austausch von Wissen und Erfahrungen können den Transformationsprozess beschleunigen und neue Perspektiven eröffnen.

8. Stärkung von Gewerkschaften im Betrieb und außerhalb

Abschließend bleibt zu sagen, dass nur Gewerkschaften wirklich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen. Daher braucht es hier gerade von Seiten der SPD eine klare Unterstützung und Bekenntnis zur politischen Arbeit von Gewerkschaften. Denn nur eine gute Organisation im Betrieb führt langfristig zur wirklichen Work-Life-Balance und zur Transformation der Industrie!

Fazit:

Für die Transformation braucht es folgende Schritte:

  1. Umlagefinanzierte Ausbildungsplatzgarantie
  2. Zugang zu Ausbildung und Berufsorientierung
  3. Verbesserung der Ausbildungskriterien- und Bedingungen
  4. Mehr betriebliche Mitbestimmung
  5. Fachkräfte Sofort-Paket
  6. Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  7. Herkömmliche Betriebe hin zur Transformation
  8. Stärkung von Gewerkschaften im Betrieb und außerhalb

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. View more
Cookies settings
Accept
Details
Privacy & Cookies policy
Cookie name Active

I. NAME DES VERANTWORTLICHEN

Verantwortlicher gemäß DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger Datenschutzvorschriften ist Cassidy-Jane Miethke Bürgelstraße 1 39104 Magdeburg Magdeburg Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Anfragen bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Sicherheit können Sie an folgende E-Mail-Adresse senden:

II. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ERHEBUNG UND VERARBEITUNG IHRER DATEN

1. Umfang der Datenverarbeitung Wir verarbeiten personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Webseite sowie unserer Inhalte und Dienste erforderlich ist. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung. Eine Ausnahme gilt für Fälle, in denen eine vorherige Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht eingeholt werden kann und die Verarbeitung der Daten gesetzlich zulässig ist. 2. Rechtsgrundlage Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt entweder auf der Grundlage Ihrer Einwilligung oder für den Fall, dass die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist, in welchem Sie Vertragspartei sind, oder um auf Ihre Aufforderung hin vor Abschluss eines Vertrags Maßnahmen zu ergreifen, oder auf der Grundlage eines berechtigten Interesses, vgl. Art. 6 Abs. 1 lit. a-b, f DSGVO. Ist Ihre Einwilligung Grundlage für die Verarbeitung, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie sich unter Verwendung der Kontaktdaten in Abschnitt 1 an uns wenden. 3. Speicherung und Löschung Ihrer Daten Wir speichern personenbezogene Daten grundsätzlich nur so lange, wie es zur Erfüllung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten, für die wir die Daten erhoben haben, erforderlich ist. Danach löschen wir die Daten unverzüglich, es sei denn, wir benötigen die Daten noch bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zu Beweiszwecken für zivilrechtliche Ansprüche oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Wir löschen oder sperren die personenbezogenen Daten der betroffenen Person, sobald der Zweck der Speicherung erfüllt ist. Eine Speicherung kann auch dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen unser Unternehmen unterliegt, vorgesehen wurde (siehe hierzu im Einzelnen die Abschnitte 3.1-3.3). Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, es ist erforderlich, die Daten weiterhin für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung zu speichern. 3.1 Richtlinie zur Aufbewahrung von Daten Aufgrund von Steuervorschriften werden die Kontodaten bis zu fünf volle Steuerjahre nach der Kündigung Ihres Cookiebot CMP-Kontos aufbewahrt. Konfigurationsdaten und systemgenerierte Daten werden sofort gelöscht, wenn Sie Ihr Cookiebot CMP-Konto kündigen. Die Endnutzerdaten werden laufend nach 12 Monaten nach der Registrierung und sofort nach der Kündigung des Cookiebot CMP-Kontos gelöscht. 3.2 Aufbewahrung von Daten zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen Sie können von uns (den Jusos Sachsen-Anhalt und der SPD Sachsen-Anhalt, folgend auch als "wir") nicht verlangen, die Standardaufbewahrungsfristen zu ändern, es sei denn, es liegen Gründe für eine Löschung gemäß Abschnitt 3.3 vor. Sie können jedoch Änderungen vorschlagen, um bestimmten Branchenrichtlinien und -vorschriften zu entsprechen. 3.3 Rückgabe und/oder Löschung von Daten Mit Ausnahme der Kontodaten werden nach Beendigung des Vertrags keine Daten aufbewahrt. Sie können vor der Kündigung eine Datenkopie anfordern. Sie sollten das Cookiebot CMP-Konto nicht kündigen, bevor Ihnen diese Datenkopie vorliegt, da wir sonst nicht in der Lage ist, Ihnen die Datenkopie zuzuschicken.

III. BEREITSTELLUNG DER WEBSEITE UND ERSTELLUNG VON LOG FILES

1. Umfang der Datenverarbeitung Wir verarbeitet personenbezogene Daten grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Webseite sowie unserer Inhalte und Dienste erforderlich ist. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt regelmäßig nur mit Einwilligung. Eine Ausnahme gilt für Fälle, in denen eine vorherige Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht eingeholt werden kann und die Verarbeitung der Daten gesetzlich zulässig ist. Alle Informationen, die wir von Ihnen sammeln, können für einen oder mehrere der folgenden Zwecke verwendet werden: 1.1 Um Ihre Erfahrungen zu personalisieren (die Informationen helfen uns, besser auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen); 1.2 Um unsere Webseite zu verbessern (Wir sind ständig bestrebt, unsere Webseite auf der Grundlage der Informationen und Rückmeldungen, die wir von Ihnen erhalten, zu verbessern); 1.3 Zur Einrichtung eines primären Kommunikationskanals mit Ihnen; 1.4 Damit Sie Ihre Webseite nach Tracking-Technologien scannen können;1.5 Damit Sie mit einem Experten sprechen können. 2. Verarbeitete Daten 2.1 Bei jedem Zugriff auf unsere Webseite erhebt unser System automatisch Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners. Dies sind z.B. Informationen wie – Informationen über den Typ und die Version Ihres Internet-Browsers, – Das Betriebssystem Ihres Computers oder Smartphones, – Ihr Internet-Anbieter, – Ihre IP-Adresse, – Datum und Uhrzeit des Zugriffs, – Geografischer Standort, – Webseiten, von denen Sie zu uns gekommen sind, – Webseiten, die Sie von unserer Webseite aus besuchen; Wir erheben solche technischen Informationen in sogenannten „Log Files”, damit Sie unsere Webseite korrekt anzeigen können und wir die Ursachen für etwaige technische Probleme ermitteln können, zur technischen Optimierung unserer Webseiten und zum Zweck der Sicherheit unserer Computersysteme und Netzwerke. Die Rechtsgrundlage für diese Zwecke ist das berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. In der Regel werden diese technischen Informationen spätestens nach sieben Tagen gelöscht oder unkenntlich gemacht. Die Erhebung von Daten für die Bereitstellung der Webseite und die Speicherung der Daten in Log Files ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. 2.2 Jedes Mal, wenn Sie unseren Dienst zum Scannen Ihrer Webseite nutzen, werden Ihre E-Mail-Adresse und Definitionen der erkannten Cookies verarbeitet, einschließlich Berichte über das Ergebnis jedes Scans.

Comments

Suggested text: When visitors leave comments on the site we collect the data shown in the comments form, and also the visitor’s IP address and browser user agent string to help spam detection. An anonymized string created from your email address (also called a hash) may be provided to the Gravatar service to see if you are using it. The Gravatar service privacy policy is available here: https://automattic.com/privacy/. After approval of your comment, your profile picture is visible to the public in the context of your comment.

Media

Suggested text: If you upload images to the website, you should avoid uploading images with embedded location data (EXIF GPS) included. Visitors to the website can download and extract any location data from images on the website.

Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies. Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten.

Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis. Dies bedeutet, dass als notwendig kategorisierte Cookies auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden. Alle anderen nicht notwendigen Cookies, d. h. diejenigen aus den Kategorien Präferenzen und Marketing, werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a  DSGVO verarbeitet. Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen.

Embedded content from other websites

Suggested text: Articles on this site may include embedded content (e.g. videos, images, articles, etc.). Embedded content from other websites behaves in the exact same way as if the visitor has visited the other website. These websites may collect data about you, use cookies, embed additional third-party tracking, and monitor your interaction with that embedded content, including tracking your interaction with the embedded content if you have an account and are logged in to that website.

IV. ONLINE-PRÄSENZ IN SOZIALEN NETZWERKEN

Wir unterhalten Onlinepräsenzen in sozialen Netzwerken, um dort u. a. mit Kunden und Interessenten zu kommunizieren und über unsere Produkte und Dienste zu informieren. Die Daten der Nutzer werden von den jeweiligen sozialen Netzwerken in der Regel zu Marktforschungs- und Werbezwecken verarbeitet. Auf diese Weise können Nutzungsprofile erstellt werden, die sich an den Interessen und dem Surfverhalten der Nutzer orientieren. Zu diesem Zweck werden Cookies und andere Identifier auf den Computern der Nutzer gespeichert. Auf der Grundlage dieser Nutzungsprofile wird dann z. B. Werbung innerhalb der sozialen Netzwerke, aber auch auf Webseiten Dritter geschaltet. Im Rahmen des Betriebs unserer Online-Präsenzen ist es möglich, dass wir auf Informationen wie Statistiken über die Nutzung unserer Online-Präsenzen zugreifen können, die von den sozialen Netzwerken bereitgestellt werden. Diese Statistiken sind aggregiert und können insbesondere demografische Informationen und Daten über die Interaktion mit unseren Online-Präsenzen und den über sie verbreiteten Beiträgen und Inhalten enthalten. Einzelheiten und Links zu den Daten der sozialen Netzwerke, auf die wir als Betreiber der Online-Präsenzen zugreifen können, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Liste. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a-b DSGVO, um mit unseren Kunden in Kontakt zu bleiben, sie zu informieren und um vorvertragliche Maßnahmen mit zukünftigen Kunden und Interessenten durchzuführen. Die Rechtsgrundlagen der von den sozialen Netzwerken in eigener Verantwortung durchgeführten Datenverarbeitungen entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des jeweiligen sozialen Netzwerks. Über die nachfolgenden Links erhalten Sie zudem weitere Informationen zur jeweiligen Datenverarbeitung und zu den Widerspruchsmöglichkeiten. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass Datenschutzanliegen am effizientesten beim jeweiligen Anbieter des sozialen Netzwerks geltend gemacht werden können, da nur diese Anbieter Zugriff auf die Daten haben und direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Informationen zu den sozialen Netzwerken, in denen wir Online-Präsenzen betreiben:
  • Instagram (Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland).
  • Google/ YouTube (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland).
  • Twitter (Twitter International Company, One Cumberland Place, Fenian Street, Dublin 2, D02 AX07 Irland).
  • Google My Business
    • Wir betreiben einen sogenannten Google My Business-Eintrag. Sollten Sie uns auf diese Weise finden, nutzen wir den von Google angebotenen Informationsdienst und die Dienste von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (nachfolgend „Google”).
    • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Google-Webseite und ihre Funktionen auf eigene Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der sozialen und interaktiven Funktionen (z. B. Kommentieren, Teilen, Bewerten, Direktnachrichten). Wenn Sie unseren Google My Business-Eintrag besuchen und mit ihm interagieren, erfasst Google auch Ihre IP-Adresse und andere Informationen, die sich auf Ihrem Endgerät befinden, in Form von sogenannten Cookies. Diese Informationen werden verwendet, um uns als Betreiber des Google My Business-Eintrags statistische Informationen über die Nutzung der Google-Services zu liefern. Die in diesem Zusammenhang über Sie erhobenen Daten werden von Google verarbeitet und können in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden. Google beschreibt im Allgemeinen in seiner Datenschutzrichtlinie, welche Informationen es erhält und wie die Informationen verwendet werden. Ausführlichere Informationen stellt Google in seiner Datenschutzrichtlinie zur Verfügung:
    • Datenschutzrichtlinie von Google
    • Wir wissen nicht, inwiefern Google die erhobenen Daten aus Ihrem Besuch für eigene Zwecke nutzt, in welchem Umfang Aktivitäten einzelner Nutzer zugeordnet werden, wie lange Google diese Daten speichert und ob Daten an Dritte weitergegeben werden. Beim Zugriff auf die Google-Dienste wird die Ihrem Endgerät zugewiesene IP-Adresse an Google übermittelt. Google speichert auch Informationen über die Endgeräte seiner Nutzer; dies kann Google ermöglichen, IP-Adressen einzelnen Nutzern oder Nutzerkonten zuzuordnen.
    • Wenn Sie uns über unseren Google My Business-Eintrag oder andere Google-Dienste per Direktnachricht kontaktieren, können wir nicht ausschließen, dass diese Nachrichten auch von Google (sowohl von Mitarbeitern als auch automatisch) gelesen und ausgewertet werden. Wir raten daher davon ab, uns dort personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Stattdessen sollte so früh wie möglich eine andere Form der Kommunikation gewählt werden. Wir löschen Konversationen spätestens 14 Tage nach der letzten Chataktivität oder unmittelbar nach dem Wechsel zu einem anderen Kommunikationskanal. Die Nutzung dieses Dienstes unterliegt der Datenschutzrichtlinie von Google, denen Sie – mit der Nutzung – bereits zugestimmt haben.
    • Wir, als Anbieter unseres Google My Business-Eintrags, erheben und verarbeiten keine weiteren Daten aus Ihrer Nutzung dieses Google-Dienstes. Darüber hinaus nutzen wir keine Google-Funktionen auf unserer Webseite.
Gelegentlich können wir nach eigenem Ermessen Produkte oder Dienste von Dritten auf unserer Webseite anbieten. Diese Webseiten von Drittanbietern verfügen über separate, unabhängige Datenschutzrichtlinien. Wir übernehmen daher keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt und die Aktivitäten dieser verlinkten Webseiten. Trotzdem versuchen wir, die Integrität unserer Webseite zu schützen und begrüßen jedes Feedback zu diesen Webseiten.

VI. EMPFÄNGER VON DATEN UND DATENÜBERMITTLUNG AN DRITTLÄNDER

6.1 Empfänger von Daten Wir verkaufen keine persönlich identifizierbaren Informationen, handelt nicht mit ihnen und gibt sie auch nicht auf andere Weise an Dritte weiter. Dies gilt nicht für vertrauenswürdige Dritte oder Auftragsverarbeiter, die uns beim Betrieb unserer Webseite, bei der Durchführung unserer Geschäfte oder bei der Erbringung von Diensten für Sie unterstützen. Solche vertrauenswürdige Parteien können im nötigen Umfang Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Sie sind jedoch vertraglich dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln. Wir können Ihre Daten auch freigeben, wenn wir der Meinung sind, dass die Freigabe angemessen ist, um das Gesetz einzuhalten, die Richtlinien unserer Webseite durchzusetzen oder unsere Rechte oder die Rechte anderer, Eigentum oder Sicherheit zu schützen. Darüber hinaus können nicht persönlich identifizierbare Besucherinformationen an andere Parteien für Marketing, Werbung oder andere Zwecke weitergegeben werden. Wir geben die von uns erhobenen Daten nur weiter, wenn dies zur Vertragserfüllung oder zur Bereitstellung der technischen Funktionalität der Webseite erforderlich ist oder eine andere Rechtsgrundlage für die Weitergabe besteht. Im Prinzip verarbeiten wir Ihre Daten selbst. In einigen Fällen bedienen wir uns jedoch auch Dienstleistern. Neben den in dieser Datenschutzrichtlinie genannten Auftragsverarbeitern können dies insbesondere Rechenzentren sein, die unsere Webseite und Datenbanken speichern, IT-Dienstleister, die unsere Systeme warten, sowie Beratungsunternehmen. Wenn wir Daten an Auftragsverarbeiter weitergeben, dürfen diese die Daten nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden. Die Auftragsverarbeiter sind von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt worden. Sie sind vertraglich an unsere Weisungen gebunden, verfügen über geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Betroffenen und werden von uns regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus kann eine Offenlegung im Zusammenhang mit behördlichen Untersuchungen, gerichtlichen Anordnungen und Gerichtsverfahren erfolgen, wenn dies für die Rechtsverfolgung oder -durchsetzung erforderlich ist. Wenn Regierungen eine rechtmäßige Forderung an Daten der Seite stellen, sind wir bestrebt, die Offenlegung zu begrenzen. wir werden nur bestimmte Daten herausgeben, die durch die entsprechende gesetzliche Anforderung vorgeschrieben sind. Sind die Jusos Sachsen-Anhalt zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet, werden wir Sie unverzüglich unterrichten und Ihnen eine Kopie der Forderung zukommen lassen, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Beauftragen wir Dritte mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, so erfolgt auch dies ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. 6.2 Datenübermittlung an Drittländer Wie in dieser Datenschutzrichtlinie erläutert, nehmen wir Dienste in Anspruch, deren Anbieter teilweise in sogenannten Drittländern (außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums) ansässig sind oder dort personenbezogene Daten verarbeiten, d. h. in Ländern, deren Datenschutzniveau nicht dem der Europäischen Union entspricht. Soweit dies der Fall ist und die Europäische Kommission für diese Länder keinen Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO) erlassen hat, haben wir geeignete Vorkehrungen getroffen, um ein angemessenes Datenschutzniveau für etwaige Datenübermittlungen zu gewährleisten. Dazu gehören u. a. die Standardvertragsklauseln der Europäischen Union oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften. Ist eine Übermittlung in ein Drittland vorgesehen und liegen kein Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien vor, besteht die Möglichkeit und das Risiko, dass Behörden des jeweiligen Drittlandes (z. B. Nachrichtendienste) Zugriff auf die übermittelten Daten erhalten, um diese zu erheben und zu analysieren, und dass die Durchsetzbarkeit Ihrer Rechte als betroffene Person nicht gewährleistet ist.

VII. IHRE RECHTE

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener gemäß der DSGVO und es stehen Ihnen – nach erfolgreicher Identifizierung – folgende Rechte gegenüber uns zu:
  • Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) – Sie können jederzeit eine vollständige Datenkopie anfordern, die Sie an einen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen übermitteln können. Ihre Daten werden von uns innerhalb von 10 Arbeitstagen in Form von Tabellenkalkulationsdateien im Microsoft Excel-Format geliefert. Die logischen Beziehungen zwischen den Datensätzen werden in Form von eindeutigen Identifiers beibehalten. Für jede bestellte Datenkopie müssen Sie 1.000 € (eintausend Euro) und alle anfallenden Steuern bei Lieferung bezahlen.
  • Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO).
Um Ihre hier beschriebenen Rechte auszuüben, können Sie uns jederzeit unter den unter „Name des Verantwortlichen” aufgeführten Kontaktdaten kontaktieren. Sie können jederzeit eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Jusos Sachsen-Anhalt einreichen. In Dänemark können Sie eine Beschwerde bei der dänischen Datenschutzbehörde einreichen.

VII. SICHERHEIT UND INTEGRITÄT DER DATEN

Der Schutz der Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen oder die wir über Sie erhalten, hat für uns Priorität. Wir ergreifen geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff, Veränderung, Offenlegung oder Zerstörung zu schützen. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um die laufende Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit von Systemen und Diensten, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu gewährleisten, und wird die Verfügbarkeit und den Zugang zu Informationen im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls rechtzeitig wiederherstellen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Vereinbarung zur Datenverarbeitung.

IIX. Nutzungsbedingungen und Vereinbarung zur Datenverarbeitung

Bitte besuchen Sie auch unseren Abschnitt über die Nutzungsbedingungen, die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, die für die Nutzung unserer Webseite und Dienste gelten, sowie unsere Vereinbarung über die Datenverarbeitung.

IX. UPDATES

Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzrichtlinie von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Für den Fall, dass wir wesentliche Änderungen vornehmen, die Ihre Rechte oder die Verpflichtungen von uns im Rahmen dieser Datenschutzrichtlinie einschränken, werden wir in diesem Abschnitt dieser Datenschutzrichtlinie einen deutlichen Hinweis veröffentlichen, der die Nutzer informiert, wenn diese aktualisiert werden.
Save settings
Cookies settings